10. 05. 08
Familienaufstellung für andere?
Die Frage kommt periodisch wieder: “Kann ich nur mein Familiensystem aufstellen, oder vielleicht auch das meines Partners?”. Karin und ich halten es meistens so, dass wir uns auf das Familiensystem beschränken, das der Fragesteller mitbringt, also sein eigenes. Wir stoppen Familienaufstellungen regelmässig dort, wo die Arbeit in einem fremden Familiensystem beginnt, dort muss derjenige oder diejenige hinschauen, deren System das auch ist.
Ausnahmen bestimmen natürlich die Regel, z.B. wenn der Partner oder die Partnerin zum Termin verhindert oder krank oder nicht reisefähig ist. Und – die Erlaubnis dazu gegeben hat, gleichwohl ein eigenes Anliegen mitgegeben hat. Dann ist es für uns in Ordnung, auch über diese Grenze hinauszugehen in ein Familiensystem, für das keiner anwesend ist. Dann ist es für uns keine Neugier (kommt ab und an vor, dass aus reiner Neugier nachgeschaut werden will), sondern ein ernsthaftes Anliegen.
Gleiches gilt für Kinder – hier sollten bei Kindern bis 16 Jahren die Eltern aufstellen, stellvertretend für die Kinder, wobei die Eltern eh meist die “Wurzeln” sind.

